Haus Nassau

Wir arbeiten auf der Ebene der „kooperativen“ Elternarbeit. Diese manifestiert sich in vielen verschiedenen Formen:

 

  • temporäre Besuche der Eltern über Tag und Nacht in unserer Einrichtung
  • gegenseitige Besuche zu Elterngesprächen
  • Kontakte über Telefon, Email, Brief etc.

 

Dies dient der Herstellung und Stabilisierung einer kooperativen Beziehung, in der die Eltern als Erziehungspartner im Prozess der Hilfe wahrgenommen werden. Bei der Elternarbeit geht es primär um die Absprache und Klärung eines vereinten Vorgehens und gemeinsamer Ziele in Bezug auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen.

 

In unserer Einrichtung befindet sich innerhalb des Wohngruppenverbandes eine separate Einliegerwohnung, welche unseren Eltern zu Besuchen zur Verfügung gestellt werden kann. 

 

  • Angebot der intensiven Elternarbeit Open or Close

    Es ist den Eltern möglich temporär im Rahmen von fünf Aufenthalten je Familie pro Kind oder Jugendlichen vor Ort bei ihrem Kind zu sein um gemeinsam Alltagssituationen zu trainieren. Die stationäre Hilfe wird dabei mit ambulanten Angeboten der Familienarbeit phasenhaft verknüpft. Jeder Aufenthalt der Familie in der Einrichtung wird von 120 Minuten intensiver Familienarbeit begleitet, welche durch die pädagogischen Fachkräfte der Wohngruppe geleistet werden. Weiterhin kommen 60 min psychologisches Angebot hinzu.

     

     

    Zur Intensivierung der Arbeit mit den Herkunftsfamilien erfolgt hier eingangs genannte Sachverhalte

     

    • integratives Eltern-Kind-Coaching und
    • Video-Home-Training.

     

    Unser Anliegen der intensiven Elternarbeit ist es, die bisherigen Lebensbezüge aufrecht zu erhalten und das soziale Umfeld in die Hilfe einzubinden. Die dadurch entstehende intensive Hilfe in der Arbeit mit den Familien ermöglicht es, klare Aussagen in Bezug auf Ressourcen und Risiken innerhalb der Familien zu treffen.

     

    Die Grenzen dieser Arbeit ergeben sich dann, wenn z.B. eine schwerwiegende psychische Erkrankung und/oder eine Alkohol- oder Drogensucht eines Elternteiles vorliegt, aber auch dann wenn eine umgehende Intervention erforderlich scheint um das Kindeswohl nicht zu gefährden.

  • Nachbetreuung Open or Close

    Auch nach Beendigung der Maßnahme in unserer Einrichtung bieten wir Hilfe an:

     

    • Nachbetreuung nach § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
    • Nachbetreuung nach § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
    • Vorbereitung und Umorientierung der Eltern und Kinder/Jugendlichen auf mögliche nachfolgende Hilfeformen, falls die Rückführung ins Elternhaus nicht möglich ist
    • Zusammenarbeit mit Fachkräften nachfolgender Hilfeformen in Vorbereitung auf die Verlegung in diese