Der „Freundeskreis der Wohngruppe Haus Nassau e.V.“ ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der von Unterstützern (Freunden) und Mitarbeitern der Wohngruppe „Haus Nassau“ gegründet wurde.
Der Verein möchte die Kinder- und Jugendlichen, welche aktuell in der Wohngruppe wohnen und aus verschiedenen familiären Gründen nicht in ihrem häuslichen Umfeld leben können, unterstützen.
Insbesondere möchte der Verein durch finanzielle und materielle Unterstützung Projekte, Ausflüge, Ferienfahrten und auch ganz individuelle Unterstützung leisten, damit die Kinder und Jugendlichen am gemeinschaftlichem Leben teilhaben können.
In unserem Verein können sich all die Menschen engagieren, durch aktive Beteiligung oder auch durch eine einfache Mitgliedschaft, welche den sozialen Gedanken der Vereins „Freundeskreis der Wohngruppe Haus Haus Nassau e.V.“ unterstützen wollen. Auch ist es uns ein großes Anliegen ehemalige Wohngruppenbewohner für diesen Verein zu gewinnen.
Sie wollen dabei sein? Dann finden Sie alle wichtigen Informationen in den nachfolgenden Links. Oder unterstützen Sie uns mit einer Spende. Die IBAN bei der Sparkasse Mittelsachsen lautet DE16 8705 2000 0190 0412 42.
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Satzung Open or Close
SATZUNG
Freundeskreis der Wohngruppe Haus Nassau
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Unter dem Namen Freundeskreis der Wohngruppe Haus Nassau, im nachfolgenden Verein genannt, besteht der im Vereinsregister einzutragende Verein. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz e.V.
Der Sitz des Vereins ist 09623 Frauenstein.
Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Verein im Sinne des §52 Nr. 4, 7 und 19 Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Erziehungs- und Familienarbeit der Wohngruppe Haus Nassau. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere Verwirklichung von Projekten und Weiterleitung von sächlichen Mitteln an die Wohngemeinschaft.
Die Mittel des Vereins und etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, noch werden Personen durch Ausgaben begünstigt, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein verfolgt als ausschließliches Ziel die Förderung und Unterstützung der Jugendhilfe, der Erziehungs- und Familienarbeit. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein eng mit der Leitung der Wohngruppe Haus Nassau, mit deren Mitarbeitern und Jugendlichen zusammen.
Ziele des Vereins sind:
- Beschaffung von Material zur Erziehungsarbeit, die über das übliche Maß hinaus geht,
- Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten,
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit,
- Stärkung und Förderung der Gemeinschaft der verschiedenen Akteure
§ 3 Mitgliedschaft, Beitritt, Austritt und Ausschluss
Mitglieder des Vereins sind die ordentlichen Mitglieder und die Fördermitglieder.
Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, sich für die Zwecke des Vereins einzusetzen und ihre Pflichten als Mitglied erfüllen.
Der Verein kann fördernde Mitglieder aufnehmen. Die Fördermitglieder zahlen einen Fördermitgliedsbeitrag und werden regelmäßig über die Vereinstätigkeit informiert.
Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres beendet werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds.
Sie geht außerdem mit dem Ende des Kalenderjahres verloren, in welchem die letzte Beitragsleistung länger als ein Jahr zurückliegt.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn dieser grobe Verstöße gegen das Vereinsinteresse feststellt.
Bei Ausscheiden eines Mitglieds besteht kein Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens.
Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung mit der Beitragssatzung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Es wird nur der jährliche Mitgliedsbeitrag erhoben.
§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung (§ 5)
- der Vorstand (§ 6)
§ 5 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Der Vorstand lädt zu dieser Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail ein.
Mit der schriftlichen Einladung wird zugleich die vorläufige Tagesordnung versandt.
Zusätzliche Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über die Zulassung von Eilanträgen entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Fördermitglieder können beratend teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer entgegen und erteilt Entlastungen.
Die Mitgliederversammlung wählt:
- den Vorstand und zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfer für fünf Jahre.
- Sie beschließt die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Kassenprüferinnen/Kassenprüfer.
Sämtliche Beschlüsse werden, wenn nicht gesondert geregelt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand die Einberufung für erforderlich hält oder wenn mindesten 1⁄4 der ordentlichen Mitglieder sie unter Angabe von Zweck und Gründen schriftlich verlangen.
Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen (siehe § 5 Absatz 2).
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- einer/einem Vorsitzenden,
- einer/einem Stellvertreterin/Stellvertreter
- einer/einem Kassiererin/Kassierer
- einer/einem Schriftführerin/Schriftführer
Ein Mitglied der Geschäftsleitung wird jeweils beratend zu den Vorstandsitzungen geladen. Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
§ 7 Protokollierung von Beschlüssen
Die/der Schriftführerin/Schriftführer fertigt über den Verlauf und die Verhandlungen der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen jeweils eine Niederschrift an. Sie ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und zu archivieren.
§ 8 Satzungsänderung
Die Mitgliederversammlung kann Satzungsänderungen mit der Mehrheit von zwei Dritteln der ordentlichen Mitglieder beschließen.
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung, zu der mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zweckes zu laden ist. Die Auflösung gilt als erfolgt, wenn drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder für die Auflösung stimmen.
Das Vermögen des Vereins wird bei seiner Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke durch den Vorstand ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugunsten eines Vereines zur Förderung der Jugendhilfe übereignet.
§ 10 Inkrafttreten
Die Gründung des Fördervereins Wohngemeinschaft Haus Nassau erfolgt am 21.12.2018.
Die Gründungsmitglieder sind im Gründungsprotokoll namentlich aufgeführt.
Die Errichtung der Satzung erfolgte gleichzeitig.
Die Eintragung beim zuständigen Registergericht wurde unter Beachtung des § 59 BGB umgehend beantragt. Des Weiteren ist beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragt.
Die vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 21.12.2018 einstimmig beschlossen.
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Mitgliedsantrag Open or Close
Unsere aktuelle Beitragssatzung und den Mitgliedsantrag finden sie hier zum Download. Wir würden uns freuen, Sie bald als Freund und Unterstützer der Wohngruppe Haus Nassau begrüßen zu dürfen.
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Aktuelles Open or Close
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Preis für besonders soziales Engagement erhalten Open or Close
Am 26. August 2019 durfte der Freundeskreis eine Auszeichnung für besonders soziales Engagement in Berlin entgegennehmen. Anlass war die Ausschreibung Machen2019!, des Ostbeauftragten der Bundesregierung. Christian Hirte MdB übergab Urkunde und Preisgeld an zwei Vertreter des Freundeskreises.
v.l. Sven-Olaf Kersten (Einrichtungsleiter), Christian Hirte (Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer), Carmen Großmann und Rebekka Krauß (Mitglieder des Freundeskreis der Wohngruppe Haus Nassau e.V.)
Willkommen in unserer Wohngruppe „Haus Nassau“. Unser Angebot soll die „Jugendhilfe-Landschaft“ in Mittelsachsen und darüber hinaus in Sachen Pädagogikkonzept, Eltern(mit)arbeit und ganzheitliche Betreuung um ein Vielfaches bereichern.
Das Logo unserer Wohngruppe besteht aus 8 Strichen, die stellvertretend für unsere 8 Kinder/Jugendliche stehen. Zusammen bilden sie eine stabile Gemeinschaft. Dass das Haus etwas schief dasteht, zeigt, dass auch das Leben nicht immer gleichmäßig verlaufen muss. Erst die Ecken und Kanten machen uns Menschen zu Menschen. Auch „krumme und kantige“ Menschen haben ihren Platz in unserem Gefüge … und machen es schlussendlich stabil.
Unser Handlungsleitbild Geborgenheit – Selbständigkeit – Wertschätzung bestimmt das pädagogische Handeln in unserer Einrichtung. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern ist ein zentrales Qualitätsmerkmal unserer Arbeit und wird bestimmt durch eine Grundhaltung und methodischer Kompetenz der Fachkräfte.
Innerhalb unseres Hauses sollen alle die Möglichkeit haben, das eigene Leben und auch das in der Wohngemeinschaft mitzugestalten. Daher ist es eine Notwendigkeit, dass jede/r Mitdenken – Mitreden – Mitplanen – Mitgestalten – Mitentscheiden – Mitverantworten kann. (aus „Der Beteiligungsprozess“ nach Brückner, 2001)
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Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Open or Close
Die Kinder und Jugendlichen unserer Wohngruppe haben die Möglichkeit ihren Lebensraum mitzugestalten und werden entsprechend in ihren Entwicklungsprozess mit einbezogen.
Eine gelingende Beteiligung ist abhängig von Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen. Sie beginnt mit der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen und sollte ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Beteiligung am Aufnahmegespräch
Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit die Wohngruppe kennenzulernen und über eine Aufnahme mitzuentscheiden.
Beteiligung am Hilfeplanprozess
An der Hilfeplanvorbereitung sind die Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligt. Altersentsprechend werden sie unterstützt, ihre Anliegen und Interessen zu erkennen bzw. ihre Ziele zu formulieren (Methode: Persönlicher Aktionsplan). Situationseinschätzungen und Entwicklungsberichte werden vor Weitergabe an das Jugendamt gemeinsam besprochen oder bei berechtigten Einwänden korrigiert. Die Kinder und Jugendlichen kennen ihren zuständigen ASD-Mitarbeiter und besitzen dessen Kontaktdaten um ihn gegebenenfalls kontaktieren zu können.
Beteiligung im Alltag
- Entsprechend ihrer Möglichkeiten werden die Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der Schule, Ausbildung oder Praktika beteiligt. Ihre Wünsche werden wahrgenommen, sie werden beraten und gemeinsam eine Zukunftsplanung erarbeitet.
- An Gesprächen mit Lehrern, Ausbildern und anderen Beteiligten nehmen sie teil.
- Die Kinder und Jugendlichen können ihre Kleidung selbst aussuchen, werden auf Wunsch beraten oder kaufen selbständig ihre Bekleidung.
- Nach ihren individuellen Vorstellungen können sie ihr Zimmer mitgestalten bzw. einrichten, z.B. Auswahl der Wandfarbe.
- Das Taschengeld der Kinder und Jugendlichen steht zu deren freier Verfügung.
- Die Speiseplanung, der Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Dabei wird auf Wünsche und individuelle Vorlieben Rücksicht genommen, gleiches gilt auch für religiöse Gegebenheiten.
- Die Freizeit können die Kinder und Jugendlichen nach ihren Interessen und Begabungen eigenständig gestalten. Abwechslungsreiche Angebote werden ihnen unterbreitet, an Gruppenaktivitäten können sie teilnehmen.
- Sie werden dabei unterstützt auch außerhalb der Einrichtung soziale Kontakte zu knüpfen, z.B. in Fußballverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr
- Die Urlaubs- und Ausflugsplanung erfolgt mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam.
Beteiligung an Gruppenregeln und -strukturen
Die Gruppenregeln werden gemeinsam durch die Kinder und Jugendlichen in Gesprächen/Auswertungen erarbeitet und beschlossen. Sie sind flexibel und können den jeweiligen Bewohnern angepasst werden. Die Gruppenregeln sind für alle transparent.
Beteiligung an der Kontaktgestaltung zu Eltern/Verwandten
Den Kontakt zu Eltern, Verwandten und anderen Bezugspersonen bestimmen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Möglichkeiten/Vorgaben mit. Die Kontakthäufigkeit und Intensität setzt eine sorgfältige Prüfung in Hinblick auf das Wohl des Kindes voraus.
Beteiligungsformen
Um Beteiligung zu ermöglichen bzw. dazu zu befähigen, werden zahlreiche alltägliche Situationen für Gespräche genutzt, um mit den Kindern und Jugendlichen über ihre Belange zu sprechen.
Regelmäßige Gruppenbesprechungen über spezielle Themen sind fester Bestandteil. Die Wohngruppe wählt demokratisch ihren Gruppensprecher, welcher ihre Belange gegenüber der Wohngruppenleitung vertritt. Der Gruppensprecher trifft sich regelmäßig zur Gruppenversammlung. Zu den Aufgaben eines Gruppensprechers gehören:
- Fragen des Zusammenlebens in der Gruppe
- Klärung von Konflikten
- Mitverantwortung bei der Alltagsgestaltung
- Mitplanung von Gruppenvorhaben
- Mitgestaltung der Einrichtung
An der Gruppenversammlung nehmen nach Möglichkeit alle Bewohner, Erzieher u.a. Betreffende teil. Hier werden Anliegen und Anträge gemeinsam besprochen und durch einfache Mehrheit beschlossen. Des Weiteren dient sie der Informationsweitergabe der Erzieher an die Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe. Die Gruppenversammlung dient der Interessenvertretung aller Beteiligten und der Mitgestaltung bei Entscheidungsprozessen innerhalb der Wohngruppe.
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Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten Open or Close
Die Eltern/Sorgeberechtigten haben für ihre Kinder eine Erziehungsverantwortung und Personensorge.
Beteiligung steht daher auch für Mitwirkung und Mitbestimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Sie sollen in die entsprechenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Eltern/Sorgeberechtigte werden wie folgt mit einbezogen:
- Elterngespräche
- Einbeziehung in die Vorbereitung des Hilfeplanverfahrens bzw. Teilnahme am Hilfeplangespräch
- Einbindung in den Gruppenalltag
- Teilnahme an Geburtstagen, Festen u.a.
- Teilnahme an Gesprächen mit Lehrern, Ausbildern, bei Elternabenden
- Gemeinsame Unterbringung / Übernachtungsmöglichkeiten schaffen
Daher ist Beteiligung unverzichtbarer Bestandteil der Elternarbeit.
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Unternehmungen Open or Close
Bei uns ist immer etwas los: in diesem Ordner finden Sie alle Aktionen und Unternehmungen von Kindern und deren Eltern.
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unser Team Open or Close
Alle Mitarbeiter sind ausgebildete Fachkräfte in den Bereichen Sozialpädagogik, Erzieher und Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation.
Im Haus sind sieben pädagogische Fachkräfte, eine Psychologin, ein Hausmeister, eine Verwaltungsfachkraft und die Leitung beschäftigt.
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das Haus Open or Close
Zum Haus gehört ein Wintergarten mit Zugang zur Terrasse, ein Wohn/Essbereich, eine Küche und ein Snoezel-Raum zur Entspannung. Auf dem Gelände befindet sich außerdem ein Grillplatz.
Gruppenraum
Der helle Gruppenraum, welcher auch als Speiseraum fungiert bildet den Mittelpunkt der Einrichtung. In diesem werden, am großen Esstisch mit Eckbank die gemeinsamen Mahlzeiten zu sich genommen, Gruppenbesprechungen durchgeführt, sowie gemeinsame Aktivtäten, wie zum Beispiel Spieleabende oder pädagogische Angebote arrangiert. Durch die gemütliche Sofaecke und den intergierten Kamin lädt der Raum aber auch zum gemeinsamen Verweilen ein. Auch technische Geräte, wie Fernseher und Radio, sind im Gruppenraum vorhanden und können nach Bedarf genutzt werden.
Speiseraum
Hereinspaziert! Zwischen Wasserzapfanalage im Empfangsbereich und kleinem Betreuerzimmer mit Sitzecke lassen sich alle Dinge des Alltags klären. Für längere Gespräche gibt es bei uns im Dachgeschoß einen bequemen Beratungsraum.
In einem gemütlichen Wohnzimmer mit heller Essecke und Blick auf unsere großzügige Terrasse verbringen wir unsere gemeinsamen Mahlzeiten. Das Wohnzimmer verfügt über einen Kamin und einen wundervollen Wintergarten, der zum Verweilen einlädt. Der Alltag auf unserer Nassauer Alm besteht aus Aktivität und Entspannung. Wir möchten gern den Hotelcharakter unserer Einrichtung bewahren. Dazu gehört eben neben „mit anpacken“ auch die Erholung.
Die Zubereitung unseres Essens erfolgt in unserer gut ausgestatteten Küche. Auch Backwaren ausinternationaler Küche und im Winter Plätzchen werden hier wöchentlich zubereitet.
Wintergarten
Der Wintergarten verfügt über eine bequeme Sitzecke, welche von botanischen Elementen umrahmt ist. Durch die große bodentiefe Verglasung ist der Raum nahezu ganztägig lichtdurchflutet. Über den Wintergarten ist die angrenzende möblierte Veranda erreichbar.
Snozelraum
Das Grundprinzip unseres Snozelraum soll es sein, die Kinder und Jugendlichen von ihrem teils stressigen Alltag zu entspannen und ihnen die nötige Ruhe zu verschaffen. Außerdem verschafft dieser Raum Bewohnern die Möglichkeit ihre Wahrnehmung zu schulen und soziale Kontakte innerhalb der Gruppe zu verstärken.
Einliegerwohnung für Familien
Aufbauend auf das Konzept der intensiven Elternarbeit verfügt die Einrichtung über eine separate Wohnung für Familien mit gesonderten Zugang. Die Familienwohnung zeichnet sich durch ein Elternschlafzimmer mit Doppelbett und TV, sowie ein Badezimmer mit Dusche und WC aus. Ein Zimmer für Geschwisterkinder ist ebenfalls Teil der Elternwohnung.
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die Zimmer Open or Close
Es steht jedem Kind bzw. Jugendlichen ein Einzelzimmer mit eigenem Bad/WC zur Verfügung. Das eigene Zimmer kann nach individuellen Vorstellungen, zum Beispiel mit der Lieblings-Wandfarbe gestaltet und eingerichtet werden.
In deinem Zimmer spielst du die Hauptrolle. Wenn du möchtest, dann erfolgt die Gestaltung deines Zimmers nach deinen eigenen Vorstellungen. Ebenso hast du natürlich die Verantwortung dein Reich. Das tolle ist, dass jeder Bewohner unserer WG ein eigenes Bad mit Dusche und WC hat. Dadurch ist deine Privatsphäre garantiert und Wartezeiten gibt es nicht. D.h. du kannst paar Minuten länger Schlafen!
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das Gelände Open or Close
Rund um unser Haus gibt es allerlei Möglichkeiten sich im Freien aufzuhalten. Ausgedehnte Felder, Wiesen und Wälder laden zum Wandern und im Winter zum Skifahren und Rodeln ein. Ein Spielplatz und der Garten direkt auf unserem Gelände laden außerdem dazu ein, sich seine Freizeit aktiv zu gestalten.
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der Ort Nassau Open or Close
Über Nassau
Vom Bahnhof Nassau (495 m ü. d. M.) bis in das Oberdorf (760 m ü. d. M.) überwindet die Dorfstrasse auf einer Länge von rund 7,5 km über 200 m Höhenunterschied. Nassau grenzt im Süden an Rechenberg, im Westen an Clausnitz, im Norden an Dittersbach und Frauenstein und im Osten an Reichenau und Hermsdorf.
Aktiv in Nassau
In der herrlichen Natur lässt es sich wunderbar Wandern und Radfahren. Am oberen Ende des Dorfes befindend sich außerdem eine Minigolfanalge und ein Trimm-Dich-Pfad. Baden gehen kann man in Rechenberg-Bienenmühle im Ökobad, im Freibad in Mulda oder in Weissenborn. Im Winter laden die beleuchtete Loipe am Ski- und Wandergebiet im Oberdorf zum Skilanglauf, der Roderlhang am Trimm-dich-Pfad zu rasanten Schlittenfahren ein.
Kultur in Nassau und Umgebung
Nassau: Kirche mit zweitkleinster SilbermannorgelFrauenstein: Burgruine mit Silbermannmuseum
Hermsdorf: Bauern- und Heimatmuseum
Dorfchemnitz: Eisenhammer / Holzmichel
Neuhausen: erstes Nußknackermuseum / Wildgehege
Seiffen: Weihnachts- und Spielzeugland / Sommerrodelbahn
Altenberg: Hallenbad / Sommerrodelbahn / Bergbaumuseum / Bobbahn
Freiberg: historische Altstadt / Dom / Schaubergwerk
Anbindung ÖPNV
Der Standort der Wohngruppe bietet den Kindern und Jugendlichen einen guten Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. So befindet sich unweit der Einrichtung eine Bushaltestelle, an welcher in regelmäßigen Abständen die Buslinien 733 und 739 verkehren. Diese Buslinien ermöglichen einen eine reibungslose Personennahverkehr in Richtung Frauenstein, Rechenberg-Bienenmühle sowie Brand-Erbisdorf. Ebenfalls befindet sich in der unmittelbaren Umgebung der Wohngruppe, der Bahnhof Nassau. An diesem verkehren stündlich die Züge der Freiberger Eisenbahngesellschaft in Richtung Freiberg und Holzhau. Ebenfalls sind mit diesem Verkehrsmittel die anliegenden Orte Mulda, Clausnitz, Lichtenberg, sowie Berthelsdorf angenehm zu erreichen. Größere Städte, wie Dresden oder Chemnitz, sind vom Bahnhof Freiberg binnen einer halbe Stunde zu erlangen.
Wir arbeiten auf der Ebene der „kooperativen“ Elternarbeit. Diese manifestiert sich in vielen verschiedenen Formen:
- temporäre Besuche der Eltern über Tag und Nacht in unserer Einrichtung
- gegenseitige Besuche zu Elterngesprächen
- Kontakte über Telefon, Email, Brief etc.
Dies dient der Herstellung und Stabilisierung einer kooperativen Beziehung, in der die Eltern als Erziehungspartner im Prozess der Hilfe wahrgenommen werden. Bei der Elternarbeit geht es primär um die Absprache und Klärung eines vereinten Vorgehens und gemeinsamer Ziele in Bezug auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen.
In unserer Einrichtung befindet sich innerhalb des Wohngruppenverbandes eine separate Einliegerwohnung, welche unseren Eltern zu Besuchen zur Verfügung gestellt werden kann.
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Angebot der intensiven Elternarbeit Open or Close
Es ist den Eltern möglich temporär im Rahmen von fünf Aufenthalten je Familie pro Kind oder Jugendlichen vor Ort bei ihrem Kind zu sein um gemeinsam Alltagssituationen zu trainieren. Die stationäre Hilfe wird dabei mit ambulanten Angeboten der Familienarbeit phasenhaft verknüpft. Jeder Aufenthalt der Familie in der Einrichtung wird von 120 Minuten intensiver Familienarbeit begleitet, welche durch die pädagogischen Fachkräfte der Wohngruppe geleistet werden. Weiterhin kommen 60 min psychologisches Angebot hinzu.
Zur Intensivierung der Arbeit mit den Herkunftsfamilien erfolgt hier eingangs genannte Sachverhalte
- integratives Eltern-Kind-Coaching und
- Video-Home-Training.
Unser Anliegen der intensiven Elternarbeit ist es, die bisherigen Lebensbezüge aufrecht zu erhalten und das soziale Umfeld in die Hilfe einzubinden. Die dadurch entstehende intensive Hilfe in der Arbeit mit den Familien ermöglicht es, klare Aussagen in Bezug auf Ressourcen und Risiken innerhalb der Familien zu treffen.
Die Grenzen dieser Arbeit ergeben sich dann, wenn z.B. eine schwerwiegende psychische Erkrankung und/oder eine Alkohol- oder Drogensucht eines Elternteiles vorliegt, aber auch dann wenn eine umgehende Intervention erforderlich scheint um das Kindeswohl nicht zu gefährden.
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Nachbetreuung Open or Close
Auch nach Beendigung der Maßnahme in unserer Einrichtung bieten wir Hilfe an:
- Nachbetreuung nach § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Nachbetreuung nach § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- Vorbereitung und Umorientierung der Eltern und Kinder/Jugendlichen auf mögliche nachfolgende Hilfeformen, falls die Rückführung ins Elternhaus nicht möglich ist
- Zusammenarbeit mit Fachkräften nachfolgender Hilfeformen in Vorbereitung auf die Verlegung in diese